Lexikon
Substanzen und Umgangssprache
Im Zusammenhang mit Verstößen gegen das BtMG geht es um all jene Betäubungsmittel, die in den Anlagen I-III zu § 1 Abs. 1 BtMG aufgeführt sind. Die dort gelisteten Stoffbezeichnungen umfassen:
- International Nonproprietary Names (INN) der Weltgesundheitsorganisation
- Kurzbezeichnungen oder Trivialnamen (nicht geschützt)
- Chemische Stoffbezeichnungen nach der Nomenklatur der International Union of Pure and Applied Chemistry (IUPAC)
Die meistverbreiteten Betäubungsmittel der drei Kategorien (nicht verkehrsfähige BtM; verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige BtM; verkehrsfähige und verschreibungsfähige BtM) sind im Folgenden kurz erläutert – einschließlich offizieller Namen/Bezeichnungen sowie alternativer Begrifflichkeiten/Szenenamen, die sich im Laufe der Zeit etabliert haben

