Alles über BtMG

Festnahme / Haftbefehl

Seien Sie klug!
Sorgen Sie für den Ernstfall vor:

  • Speichern Sie unsere Notfallnummer in Ihren Kontakten.
  • Scannen Sie ganz einfach den nebenstehenden QR-Code über die Kamera Ihres Mobiltelefons. Es wird Ihnen automatisch unsere Visitenkarte angezeigt, die Sie dann mit einem Klick zu Ihren Kontakten hinzufügen können.
  • Geben Sie unsere Notfallnummer außerdem einer Person, der Sie absolut vertrauen – für den Fall, dass Sie unsere Telefonnummer in einer Notsituation nicht parat haben und Ihnen die Polizei nur einen einzigen Anruf gewährt. Diese Person kann uns dann in Ihrem Auftrag kontaktieren.
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Was tun bei Festnahme oder Haftbefehl

In einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kann Untersuchungshaft (U-Haft) durch einen Haftbefehl angeordnet werden. Diesen kann nur ein Richter erlassen. Voraussetzungen für einen Haftbefehl sind ein dringender Tatverdacht sowie ein vorliegender Haftgrund (Flucht oder Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr). Außerdem muss die U-Haft hinsichtlich der zu erwartenden Strafe verhältnismäßig sein.

Sabrina Philipps

Ein wichtiger Rat:

Lehnen Sie einen Drogenschnelltest ab!
Sie haben das Recht dazu!

Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt!

Werden Sie wegen einer Drogenstraftat verhaftet, dann kontaktieren Sie uns unverzüglich!
Denn die Untersuchungshaft ist das härteste juristische Mittel, das gegen einen Beschuldigten in einem Strafprozess angewendet werden kann. Hier ist sofortiges Handeln eines erstklassigen Strafverteidigers für Drogenstrafrecht gefragt. Wir prüfen umgehend, ob der Haftbefehl gesetzeskonform ist und leiten anschließend alle rechtlichen Schritte ein, um Ihre schnellstmögliche Freilassung zu erreichen.

Wie Sie sich im Falle einer Verhaftung verhalten sollten:

  • Leisten Sie bei Ihrer Festnahme keinen Widerstand.
  • Kontaktieren Sie uns sofort. Falls Sie unsere Telefonnummer nicht zur Hand haben und Ihnen nur ein einziges Telefonat gewährt wird, rufen Sie eine Vertrauensperson mit der Bitte an, uns umgehend zu kontaktieren.
  • Machen Sie bis zu unserem Eintreffen keine Aussagen zur Sache – weder gegenüber der Polizei, noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Sie haben das Recht zu schweigen.
  • Lassen Sie sich nicht auf ein Verhör ohne die Anwesenheit Ihres Strafverteidiger ein. Sie haben das Recht, ihn anzurufen.

Befürchten Sie eine mögliche Festnahme ?

Falls Sie Kenntnis von einem gegen Sie ergangenen Haftbefehl haben, sollten Sie sich umgehend bei unserer Kanzlei melden. Auch vor einer eventuellen Festnahme können wir als Fachanwälte für Strafrecht gegen einen Haftbefehl vorgehen. Sorgen Sie dafür, unsere Notfallnummer immer parat zu haben.

Wir sind 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar.

Was wir als Strafverteidiger zur Beendigung der Untersuchungshaft tun können:

Eine Verhaftung / Untersuchungshaft ist eine extrem belastende Ausnahmesituation für den Beschuldigten. Deshalb ist es unser dringendes Anliegen, diesen Zustand mit allen rechtlichen Mitteln zu beenden und eine schnellstmögliche Entlassung des Betroffenen aus der U-Haft zu erwirken.

  • Wir besuchen Sie umgehend in der Untersuchungshaft und klären mit Ihnen in einem vertraulichen Gespräch gemeinsam die weiteren Schritte – einschließlich der Möglichkeiten, Ihren Aufenthalt in Untersuchungshaft möglichst schnell zu beenden.
  • Wir nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft und legen gegebenenfalls schon Rechtsbehelfe ein.
  • Wir begleiten Sie bei der Vorführung vor den Haftrichter, die spätestens am Folgetag der Verhaftung stattfindet. Bei diesem obligatorischen Termin wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass des Haftbefehls vorliegen, und es wird entschieden, ob die Untersuchungshaft tatsächlich vollzogen wird oder der Beschuldigte von der Haft verschont werden kann (in der Regel unter richterlichen Auflagen).
  • Kommt eine Haftverschonung nicht in Betracht, stellen wir einen Antrag auf Haftprüfung. Beim Haftprüfungstermin wird durch das zuständige Gericht entschieden, ob die Untersuchungshaft aufrechterhalten oder beendet wird. Die Aufrechterhaltung ist nur erlaubt, wenn weiterhin dringender Tatverdacht besteht. Hierbei nutzen wir als erfahrene Strafverteidiger durch überzeugende Argumentation jede Möglichkeit, die Aufhebung des Haftbefehls oder eine Haftverschonung zu erreichen. Eine Haftprüfung kann mehrmals beantragt werden.
  • Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Haftbeschwerde gegen einen Haftbefehl einzulegen. In diesem Fall prüft ein Gericht höherer Instanz die Rechtmäßigkeit des Haftbefehls (eventuelle Rechtsmängel, unzureichende Begründung). Wir beraten Sie ausführlich zum erfolgversprechendsten Vorgehen und sind an Ihrer Seite.

Um eine Untersuchungshaft zu verhindern oder zu beenden, sollte jede erdenkliche Chance genutzt werden, die das Gesetz bietet. Dafür ist eine ausgezeichnete Strafverteidigung erforderlich. Das bedeutet unter anderem: eine ausgefeilte Strategie, vorausschauendes Agieren und umfassende Erfahrung bei der Verhandlungsführung mit Haftrichtern. Strafverteidiger Tom Heindl ist explizit auf das Drogenstrafrecht spezialisiert und garantiert in jedem Einzelfall die Erarbeitung und Umsetzung der bestmöglichen Verteidigungsstrategie.

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Heindl Rechtsanwälte
Promenadeplatz 11 | 80333 München
+49 (0)89 21 66 89 10
Tom Heindl
Fachanwalt für Strafrecht

Drogenstrafrecht, Allg. Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht

Sabrina Philipps
Fachanwältin für Strafrecht

Drogenstrafrecht, Allg. Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht