Alles über BtMG

Drogenrazzia in Clubs

Seien Sie klug!
Sorgen Sie für den Ernstfall vor:

  • Speichern Sie unsere Notfallnummer in Ihren Kontakten.
  • Scannen Sie ganz einfach den nebenstehenden QR-Code über die Kamera Ihres Mobiltelefons. Es wird Ihnen automatisch unsere Visitenkarte angezeigt, die Sie dann mit einem Klick zu Ihren Kontakten hinzufügen können.
  • Geben Sie unsere Notfallnummer außerdem einer Person, der Sie absolut vertrauen – für den Fall, dass Sie unsere Telefonnummer in einer Notsituation nicht parat haben und Ihnen die Polizei nur einen einzigen Anruf gewährt. Diese Person kann uns dann in Ihrem Auftrag kontaktieren.
Kontaktinformationen - Heindl Rechtsanwälte
Heindl Rechtsanwälte
Kontaktinformationen
Festnamen
BtMG Verstoß
Hausdurchsuchung
Verkehrskontrolle
Bleiben Sie ruhig !
Wir helfen Ihnen sofort !

Ihre Spezialisten für Drogenstrafrecht.

24h Notruf   +49 (0) 171 626 1111
Telefon - Drogenstrafrecht und Betäubungsmittel- Strafrecht für München und Bayern

Drogenrazzia in Clubs

Die Durchführung einer Razzia gehört zu den Ermittlungsmethoden der Polizei bzw. des Zolls. Es handelt sich um eine geplante, koordinierte polizeiliche Großaktion an einem bestimmten Ort. Ziele können sein: Aufdeckung illegaler Aktivitäten, Sicherstellung von verbotenen Gegenständen/Substanzen oder die Festnahme Verdächtiger.

In Clubs oder anderen Lokalitäten führt die Polizei beispielsweise dann eine Razzia durch, wenn dort der Konsum von Drogen bzw. der Handel mit illegalen Substanzen vermutet wird oder bestimmte Personen im Zuge eines laufenden Ermittlungsverfahrens gesucht werden.

Ermächtigungsgrundlagen für eine Razzia

Die Rechtsgrundlagen für eine Razzia ergeben sich entweder aus der Strafprozessordnung (StPO) oder aus dem Polizeigesetz (PolG).

Erfolgt eine Razzia auf Grundlage der StPO, dient sie der Strafverfolgung innerhalb eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Im Fall einer solchen »repressiven Maßnahme« ordnet der zuständige Staatsanwalt eine Razzia an, um mittels dieser an verfahrensrelevante Informationen zu gelangen. Zwingend erforderlich sind eine richterliche Verfügung und ein konkreter Verdacht.

Wird eine Razzia auf Grundlage des landeseigenen Polizeigesetzes durchgeführt, handelt es sich hingegen um eine »präventive Maßnahme«. Hierbei gehen die lokalen Polizeibehörden davon aus, dass sie durch die Razzia eine Gefahr abwehren bzw. ein Verbrechen verhindern.
Auch in diesem Fall bedarf es einer richterlichen Verfügung.

Lexikon
Substanzen & Umgangssprache

Das Lexikon erläutert gängige Drogenbezeichnungen, Straßennamen und die jeweiligen Wirkstoffe. Zudem wird die rechtliche Einordnung nach dem BtMG dargestellt, um Begriffe aus Ermittlungsverfahren zutreffend zu verstehen.

Polizei-Knigge
Verhalten gegenüber der Polizei

Polizeiliche Maßnahmen erfolgen häufig überraschend. In dieser Situation besteht die Gefahr, sich unbedacht selbst zu belasten. Unüberlegte Aussagen oder freiwillige Mitwirkungen an Tests und Maßnahmen können die Verteidigung in BtM-Verfahren erheblich beeinträchtigen.

Wie verhalte ich mich bei einer Drogenrazzia?

Da eine Razzia immer überraschend kommt und durchaus angsteinflößend sein kann, besteht die Gefahr, dass Betroffene sich zu ihrem Nachteil verhalten. Beachten Sie grundlegende Verhaltensempfehlungen gegenüber der Polizei:

  • Bleiben Sie ruhig und freundlich.
  • Machen Sie Angaben zu Ihrer Person. Die Polizei hat das Recht auf eine Identitätsüberprüfung.
  • Geben Sie keine weiteren Auskünfte. Äußern Sie sich nicht zur Sache.
Tom Heindl

Noch einmal das Wichtigste:

Machen Sie keine Aussage und unterschreiben vor Ort nichts!

Schweigen ist das oberste Gebot!

  • Lassen Sie sich nicht auf informell anmutende Gespräche mit den Beamten ein. Jede Ihrer Aussagen kann protokolliert und später gegen Sie gewertet werden.
  • Lassen Sie sich nicht von eventuell geäußerten Drohungen einschüchtern – wie zum Beispiel der Aussicht, Sie müssten den Rest der Nacht in einer Zelle verbringen, sofern Sie sich nicht zur Sache äußern.
  • Sie haben das Recht zu schweigen!
  • Lassen Sie sich den Namen, die Dienstnummer und die Dienststelle der Beamten geben.
  • Kontaktieren Sie uns umgehend, falls Sie unsere anwaltliche Hilfe benötigen.
  • Beobachten Sie den Ablauf der Razzia und machen Sie sich, falls es möglich ist, währenddessen (oder im Nachhinein als Gedächtnisprotokoll) Notizen.
  • Unterschreiben Sie vor Ort nichts.
  • Verweigern Sie die Abnahme von Fingerabdrücken.
  • Lehnen Sie es ab, fotografiert zu werden.
  • Sie haben keine Mitwirkungspflicht.
NOTRUF
TEAM
Machen Sie keine Angaben, bevor Sie mit uns sprechen!
Heindl Rechtsanwälte
Promenadeplatz 11 | 80333 München
+49 (0)89 21 66 89 10
Tom Heindl
Fachanwalt für Strafrecht

Drogenstrafrecht, Allg. Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht

Sabrina Philipps
Fachanwältin für Strafrecht

Drogenstrafrecht, Allg. Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht