Unsere Rechtsgebiete im BtMG
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Das Betäubungsmittelstrafrecht zählt zu den schärfsten Bereichen des deutschen Strafrechts. Das BtMG sieht in vielen Konstellationen Strafrahmen vor, die deutlich über denen vergleichbarer Delikte liegen. Bereits bei scheinbar geringfügigen Verstößen kann eine Freiheitsstrafe drohen. Vor allem bei Vorwürfen wie Handeltreiben, Einfuhr oder Besitz einer nicht geringen Menge sind empfindliche Sanktionen gesetzlich vorgesehen. Im Bereich Drogenstrafrecht München ist daher eine frühzeitige und spezialisierte Verteidigung entscheidend.

Das konkrete Strafmaß hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich sind insbesondere die im Betäubungsmittelgesetz definierten Mengenbegriffe. Die Unterscheidung zwischen geringer Menge, normaler Menge und nicht geringer Menge hat unmittelbaren Einfluss auf den anwendbaren Strafrahmen. Dabei kommt es nicht allein auf das Bruttogewicht der Substanz an, sondern auf den Wirkstoffgehalt. Fehler bei der Berechnung oder Bewertung der Wirkstoffmenge können erhebliche Auswirkungen auf die Strafandrohung haben und müssen sorgfältig überprüft werden.

Zudem spielt die Frage eine zentrale Rolle, ob lediglich Eigenbedarf vorliegt oder ob die Ermittlungsbehörden von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen. Schon Indizien wie Verpackungsmaterial, Bargeld oder Chatverläufe können den Verdacht des Handeltreibens begründen. Die Abgrenzung zwischen Besitz zum Eigenkonsum und strafbarem Handel ist häufig Gegenstand intensiver rechtlicher Auseinandersetzungen. Eine präzise Analyse der Beweislage ist hier unerlässlich.

Neben der eigentlichen Strafe drohen regelmäßig strafrechtliche Nebenfolgen. Besonders häufig betroffen ist die Fahrerlaubnis. Selbst wenn kein Zusammenhang zwischen dem Vorwurf und dem Straßenverkehr besteht, kann die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen prüfen. Hinzu kommen mögliche Einträge im Führungszeugnis, berufsrechtliche Konsequenzen oder ausländerrechtliche Auswirkungen. Eine Verteidigung im BtMG-Verfahren muss daher stets auch diese Folgewirkungen im Blick behalten.

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BtMG Rechtsgebiete

Bei Verstößen gegen das BtMG drohen hohe Strafen – selbst bei geringfügig erscheinenden Taten ist eine Freiheitsstrafe möglich.

Das Strafmaß richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach den im BtMG definierten Mengen sowie danach, ob Eigenbedarf oder eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Im günstigsten Fall kann bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreicht werden.

Handeltreiben mit BtM

Nach ständiger Rechtsprechung gilt bereits jedes eigennützige Fördern des Drogenumsatzes als strafbares Handeltreiben – auch bei einmaliger oder vermittelnder Tätigkeit.

Daher ist die frühzeitige Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers im Betäubungsmittelstrafrecht dringend anzuraten.
Nach ständiger Rechtsprechung gilt bereits jedes eigennützige Fördern des Drogenumsatzes als strafbares Handeltreiben – auch bei...

Unerlaubte Einfuhr von BtM

Das BtMG nennt hier neben unerlaubter Einfuhr auch die Ausfuhr und die Durchfuhr von Betäubungsmitteln. Je nach Fall können sehr hohe Geld- oder Haftstrafen drohen.

Liegt die Einfuhr einer geringen Menge zum Eigenverbrauch vor, können die zuständigen Behörden von einer Strafverfolgung absehen.
Das BtMG nennt hier neben unerlaubter Einfuhr auch die Ausfuhr und die Durchfuhr von Betäubungsmitteln. Je...

Fahrerlaubnis und BtM

Im Drogenstrafrecht drohen neben Strafen nach dem BtMG weitere Konsequenzen. Nach § 69 StGB kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen.

Häufiger ordnet jedoch die Verwaltungsbehörde den Führerscheinentzug an – oft schon aufgrund eines BtMG- oder StGB-Verstoßes.
Im Drogenstrafrecht drohen neben Strafen nach dem BtMG weitere Konsequenzen. Nach § 69 StGB kann das...

Therapie statt Strafe

Im BtMG kann eine Freiheitsstrafe unter Voraussetzungen durch eine Therapie ersetzt werden. Nach § 35 BtMG wird die Vollstreckung zurückgestellt, wenn die Tat auf einer Abhängigkeit beruht.

Der Verurteilte bleibt frei und erhält die Chance auf eine qualifizierte Behandlung.
Im BtMG kann eine Freiheitsstrafe unter Voraussetzungen durch eine Therapie ersetzt werden. Nach § 35 BtMG...




Unerlaubter Besitz von BtM

Der unerlaubte Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln ist nach § 29 BtMG strafbar – auch bei Eigenkonsum. Zwar kann bei geringen Mengen von der Verfolgung abgesehen werden, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher entscheidend.
Der unerlaubte Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln ist nach § 29 BtMG strafbar – auch bei...

Herstellung / Anbau von BtM

Herstellung und Anbau von Betäubungsmitteln sind nach § 29 BtMG strafbar. Ohne behördliche Erlaubnis ist jede Produktion untersagt – etwa der Anbau von Cannabis oder die Herstellung synthetischer Drogen.

Vielen ist unklar, welche konkreten Handlungen erfasst sind und wie früh Strafbarkeit einsetzen kann.
Herstellung und Anbau von Betäubungsmitteln sind nach § 29 BtMG strafbar. Ohne behördliche Erlaubnis ist jede...

Mengenbegriffe des BtMG

Im Betäubungsmittelrecht sind für Strafbarkeit und Strafmaß vor allem die sichergestellte Menge und ihre Einordnung (gering, normal, nicht gering) maßgeblich. Bei geringer Menge zum Eigenverbrauch kann das Verfahren mangels öffentlichen Interesses eingestellt werden.

Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht; die Entscheidung liegt im Ermessen von Staatsanwaltschaft oder Gericht.
Im Betäubungsmittelrecht sind für Strafbarkeit und Strafmaß vor allem die sichergestellte Menge und ihre Einordnung (gering,...

Maßregeln der Besserung und Sicherung

„Maßregeln der Besserung und Sicherung“ sind in §§ 61 ff. StGB geregelt, nicht im BtMG. Sie ergänzen die Strafe, wenn diese allein nicht ausreicht, um künftige Taten zu verhindern.

Das gilt etwa bei psychischer Erkrankung ohne Schuld, aber mit weiterer Gefährdung.
„Maßregeln der Besserung und Sicherung“ sind in §§ 61 ff. StGB geregelt, nicht im BtMG. Sie...

Strafrechtliche Nebenfolgen

Eine Verurteilung nach dem BtMG zieht häufig weitere rechtliche Folgen nach sich. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen einschneidende Nebenfolgen aus anderen Rechtsbereichen.

Angesichts dieser Risiken ist die zeitnahe Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers ratsam.
Eine Verurteilung nach dem BtMG zieht häufig weitere rechtliche Folgen nach sich. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe...

Kronzeugenregelung

§ 31 BtMG regelt die Kronzeugenregelung. Danach kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn der Beschuldigte freiwillig wesentlich zur Aufklärung begangener oder zur Verhinderung geplanter BtM-Taten beiträgt.

Voraussetzung ist eine erhebliche Aufklärungs- oder Präventionshilfe.
§ 31 BtMG regelt die Kronzeugenregelung. Danach kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe...

BtMG Rechtsgebiete

Bei Verstößen gegen das BtMG drohen hohe Strafen – selbst bei geringfügig erscheinenden Taten ist eine Freiheitsstrafe möglich.

Das Strafmaß richtet sich nach verschiedenen Faktoren, insbesondere nach den im BtMG definierten Mengen sowie danach, ob Eigenbedarf oder eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

Im günstigsten Fall kann bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreicht werden.

Unerlaubter Besitz von BtM

Der unerlaubte Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln ist nach § 29 BtMG strafbar – auch bei Eigenkonsum. Zwar kann bei geringen Mengen von der Verfolgung abgesehen werden, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist daher entscheidend.
Der unerlaubte Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln ist nach § 29 BtMG strafbar – auch bei...

Herstellung / Anbau von BtM

Herstellung und Anbau von Betäubungsmitteln sind nach § 29 BtMG strafbar. Ohne behördliche Erlaubnis ist jede Produktion untersagt – etwa der Anbau von Cannabis oder die Herstellung synthetischer Drogen.

Vielen ist unklar, welche konkreten Handlungen erfasst sind und wie früh Strafbarkeit einsetzen kann.
Herstellung und Anbau von Betäubungsmitteln sind nach § 29 BtMG strafbar. Ohne behördliche Erlaubnis ist jede...

Mengenbegriffe des BtMG

Im Betäubungsmittelrecht sind für Strafbarkeit und Strafmaß vor allem die sichergestellte Menge und ihre Einordnung (gering, normal, nicht gering) maßgeblich. Bei geringer Menge zum Eigenverbrauch kann das Verfahren mangels öffentlichen Interesses eingestellt werden.

Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht; die Entscheidung liegt im Ermessen von Staatsanwaltschaft oder Gericht.
Im Betäubungsmittelrecht sind für Strafbarkeit und Strafmaß vor allem die sichergestellte Menge und ihre Einordnung (gering,...

Maßregeln der Besserung und Sicherung

„Maßregeln der Besserung und Sicherung“ sind in §§ 61 ff. StGB geregelt, nicht im BtMG. Sie ergänzen die Strafe, wenn diese allein nicht ausreicht, um künftige Taten zu verhindern.

Das gilt etwa bei psychischer Erkrankung ohne Schuld, aber mit weiterer Gefährdung.
„Maßregeln der Besserung und Sicherung“ sind in §§ 61 ff. StGB geregelt, nicht im BtMG. Sie...

Strafrechtliche Nebenfolgen

Eine Verurteilung nach dem BtMG zieht häufig weitere rechtliche Folgen nach sich. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe drohen einschneidende Nebenfolgen aus anderen Rechtsbereichen.

Angesichts dieser Risiken ist die zeitnahe Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers ratsam.
Eine Verurteilung nach dem BtMG zieht häufig weitere rechtliche Folgen nach sich. Neben Geld- oder Freiheitsstrafe...

Kronzeugenregelung

§ 31 BtMG regelt die Kronzeugenregelung. Danach kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn der Beschuldigte freiwillig wesentlich zur Aufklärung begangener oder zur Verhinderung geplanter BtM-Taten beiträgt.

Voraussetzung ist eine erhebliche Aufklärungs- oder Präventionshilfe.
§ 31 BtMG regelt die Kronzeugenregelung. Danach kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe...

Handeltreiben mit BtM

Nach ständiger Rechtsprechung gilt bereits jedes eigennützige Fördern des Drogenumsatzes als strafbares Handeltreiben – auch bei einmaliger oder vermittelnder Tätigkeit.

Daher ist die frühzeitige Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers im Betäubungsmittelstrafrecht dringend anzuraten.
Nach ständiger Rechtsprechung gilt bereits jedes eigennützige Fördern des Drogenumsatzes als strafbares Handeltreiben – auch bei...

Unerlaubte Einfuhr von BtM

Das BtMG nennt hier neben unerlaubter Einfuhr auch die Ausfuhr und die Durchfuhr von Betäubungsmitteln. Je nach Fall können sehr hohe Geld- oder Haftstrafen drohen.

Liegt die Einfuhr einer geringen Menge zum Eigenverbrauch vor, können die zuständigen Behörden von einer Strafverfolgung absehen.
Das BtMG nennt hier neben unerlaubter Einfuhr auch die Ausfuhr und die Durchfuhr von Betäubungsmitteln. Je...

Fahrerlaubnis und BtM

Im Drogenstrafrecht drohen neben Strafen nach dem BtMG weitere Konsequenzen. Nach § 69 StGB kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen.

Häufiger ordnet jedoch die Verwaltungsbehörde den Führerscheinentzug an – oft schon aufgrund eines BtMG- oder StGB-Verstoßes.
Im Drogenstrafrecht drohen neben Strafen nach dem BtMG weitere Konsequenzen. Nach § 69 StGB kann das...

Therapie statt Strafe

Im BtMG kann eine Freiheitsstrafe unter Voraussetzungen durch eine Therapie ersetzt werden. Nach § 35 BtMG wird die Vollstreckung zurückgestellt, wenn die Tat auf einer Abhängigkeit beruht.

Der Verurteilte bleibt frei und erhält die Chance auf eine qualifizierte Behandlung.
Im BtMG kann eine Freiheitsstrafe unter Voraussetzungen durch eine Therapie ersetzt werden. Nach § 35 BtMG...

Weitere Tipps zum sinnvollen Verhalten und Befugnisse der Polizei

Tom Heindl

Noch einmal das Wichtigste:

Machen Sie keine Aussage und unterschreiben vor Ort nichts!

Schweigen ist das oberste Gebot!

NOTRUF
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Machen Sie keine Angaben, bevor Sie mit uns sprechen!
Heindl Rechtsanwälte
Promenadeplatz 11 | 80333 München
+49 (0)89 21 66 89 10
Tom Heindl
Fachanwalt für Strafrecht

Drogenstrafrecht, Allg. Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht

Sabrina Philipps
Fachanwältin für Strafrecht

Drogenstrafrecht, Allg. Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht