Unsere Rechtsgebiete im BtMG
Das Betäubungsmittelstrafrecht zählt zu den schärfsten Bereichen des deutschen Strafrechts. Das BtMG sieht in vielen Konstellationen Strafrahmen vor, die deutlich über denen vergleichbarer Delikte liegen. Bereits bei scheinbar geringfügigen Verstößen kann eine Freiheitsstrafe drohen. Vor allem bei Vorwürfen wie Handeltreiben, Einfuhr oder Besitz einer nicht geringen Menge sind empfindliche Sanktionen gesetzlich vorgesehen. Im Bereich Drogenstrafrecht München ist daher eine frühzeitige und spezialisierte Verteidigung entscheidend.
Das konkrete Strafmaß hängt von verschiedenen Faktoren ab. Maßgeblich sind insbesondere die im Betäubungsmittelgesetz definierten Mengenbegriffe. Die Unterscheidung zwischen geringer Menge, normaler Menge und nicht geringer Menge hat unmittelbaren Einfluss auf den anwendbaren Strafrahmen. Dabei kommt es nicht allein auf das Bruttogewicht der Substanz an, sondern auf den Wirkstoffgehalt. Fehler bei der Berechnung oder Bewertung der Wirkstoffmenge können erhebliche Auswirkungen auf die Strafandrohung haben und müssen sorgfältig überprüft werden.
Zudem spielt die Frage eine zentrale Rolle, ob lediglich Eigenbedarf vorliegt oder ob die Ermittlungsbehörden von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen. Schon Indizien wie Verpackungsmaterial, Bargeld oder Chatverläufe können den Verdacht des Handeltreibens begründen. Die Abgrenzung zwischen Besitz zum Eigenkonsum und strafbarem Handel ist häufig Gegenstand intensiver rechtlicher Auseinandersetzungen. Eine präzise Analyse der Beweislage ist hier unerlässlich.
Neben der eigentlichen Strafe drohen regelmäßig strafrechtliche Nebenfolgen. Besonders häufig betroffen ist die Fahrerlaubnis. Selbst wenn kein Zusammenhang zwischen dem Vorwurf und dem Straßenverkehr besteht, kann die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen prüfen. Hinzu kommen mögliche Einträge im Führungszeugnis, berufsrechtliche Konsequenzen oder ausländerrechtliche Auswirkungen. Eine Verteidigung im BtMG-Verfahren muss daher stets auch diese Folgewirkungen im Blick behalten.
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