Alles über BtMG

Was regelt das BtMG und was bedeutet die „Null-Toleranz-Politik“ in Bayern?

Das Betäubungsmittelstrafrecht wird durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln festlegt. Das BtMG enthält

Begriffsbestimmungen (Abschnitt 1), Regelungen zum Verkehr mit Betäubungsmitteln einschließlich Erlaubnisverfahren (Abschnitt 2), die Auflistung der als Betäubungsmittel geltenden, Stoffe, Stoffgruppen und Zubereitungen (Anlagen I bis III) sowie die Regelungen zu Straftatbeständen und Strafrahmen (Abschnitt 6).

Richter - Drogenstrafrecht und Betäubungsmittel- Strafrecht für München und Bayern

Die frühzeitige Kontaktierung eines kompetenten Strafverteidigers beim Vorwurf eines BtM-Verstoßes ist ohnehin enorm wichtig, da das Betäubungsmittelstrafrecht ein äußerst komplexes Spezialgebiet des Strafrechts darstellt und hier empfindliche Strafen drohen. Für die erfolgreiche Verteidigung von Beschuldigten sind umfangreiches Fachwissen, reichhaltige Erfahrungen und intelligente Strategien essenziell.

Darüber hinaus bekommt die professionelle Strafverteidigung eine spezielle Bedeutung bei BtM-Verstößen im Bundesland Bayern, denn hier wird eine strenge »Null-Toleranz-Politik« praktiziert.

Deutlich wird dies beispielsweise am restriktiven Umgang mit einer »geringen Menge« Cannabis. BtM-Delikte im Zusammenhang mit Cannabisprodukten können in Deutschland von der zuständigen Staatsanwaltschaft eingestellt werden, wenn man mit einer – jeweils landesspezifischen definierten – „geringen Menge“ Cannabis erwischt wird. Diese gilt als sogenannter Eigenbedarf.

Die Festlegung der geringen Menge Eigenbedarfs wird in den einzelnen Bundeländern sehr unterschiedlich gehandhabt. Der Freistaat Bayern geht besonders rigoros gegen Cannabis-Konsumenten vor: Hier herrscht eine Null-Toleranz-Grenze von 0 Gramm. Das bedeutet: Jedes »Delikt« wird zur Anzeige gebracht; in Bayern kann man für den Besitz von 0,001 Gramm Marihuana prinzipiell verurteilt werden, selbst als Ersttäter.

Lexikon
Substanzen & Umgangssprache

Das Lexikon erläutert gängige Drogenbezeichnungen, Straßennamen und die jeweiligen Wirkstoffe. Zudem wird die rechtliche Einordnung nach dem BtMG dargestellt, um Begriffe aus Ermittlungsverfahren zutreffend zu verstehen.

Polizei-Knigge
Verhalten gegenüber der Polizei

Polizeiliche Maßnahmen erfolgen häufig überraschend. In dieser Situation besteht die Gefahr, sich unbedacht selbst zu belasten. Unüberlegte Aussagen oder freiwillige Mitwirkungen an Tests und Maßnahmen können die Verteidigung in BtM-Verfahren erheblich beeinträchtigen.

Sapere aude!
(Wage es, weise zu sein!)

Vor dem beschriebenen Hintergrund raten wir Ihnen bei jeglichen Vorwürfen zu einem BtM-Verstoß, mag er auch noch so marginal erscheinen: Wenden Sie sich umgehend an unsere Münchener Strafrechtskanzlei und beachten Sie unsere empfohlenen Verhaltensregeln gegenüber der Polizei . Rechtsanwalt Tom Heindl, seit vielen Jahren spezialisiert auf das Betäubungsmittelstrafrecht, ist sofort mit Rat und Tat für Sie da und leitet alle Schritte für Ihre optimale Verteidigung ein.

Welche Substanzen gelten als Betäubungsmittel gemäß BtMG?

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Tom Heindl
Fachanwalt für Strafrecht

Drogenstrafrecht, Allg. Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht

Sabrina Philipps
Fachanwältin für Strafrecht

Drogenstrafrecht, Allg. Strafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht